Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für Buchungen, Teilnahme, Wertgutscheine und sonstige Leistungen an den Standorten Westfield Shopping City Süd und Westfield Donau Zentrum.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen, Teilnahmen, Wertgutscheine und sonstige Leistungen der nachstehend angeführten Standorte von Zero Latency VR, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Vertragspartner für Leistungen am Standort Westfield Shopping City Süd ist:
- Vire Venues GmbH, Managettagasse 5, 3400 Weidling, Österreich
- Sitz: politische Gemeinde Klosterneuburg; FN 575023 y; Landesgericht Korneuburg; UID ATU78011802
- Betriebsstätte: Zero Latency VR – Westfield Shopping City Süd, Vösendorfer Südring 2, Top 425, 2334 Vösendorf
- E-Mail: support-scs@zerolatencyvr.at
- Vertragspartner für Leistungen am Standort Westfield Donau Zentrum ist:
- Vire Danube GmbH, Managettagasse 5/1, 3400 Klosterneuburg, Österreich
- Sitz: politische Gemeinde Klosterneuburg; FN 630034 x; Landesgericht Korneuburg; UID ATU80866458
- Betriebsstätte: Zero Latency VR – Westfield Donau Zentrum, Wagramer Straße 79, Top 618, 1220 Wien
- E-Mail: support-dz@zerolatencyvr.at
- Welcher Vertragspartner zuständig ist, richtet sich nach dem gebuchten oder auf dem Gutschein angeführten Standort. Die Vire Been GmbH betreibt die zentrale Website und unterstützt das Marketing sowie die technische Bereitstellung einzelner Buchungswege, wird dadurch aber nicht Vertragspartnerin der Standortleistung.
- Für den Standort Playworld Spielberg gelten die dortigen eigenen Vertragsbedingungen. Playworld Spielberg ist vom Geltungsbereich dieser AGB nicht umfasst.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftliche Angebote für Firmen-, Gruppen- oder Sonderveranstaltungen, gehen diesen AGB vor. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
2. Buchung und Zustandekommen des Vertrags
- Die Darstellung von verfügbaren Terminen, Spielen und Preisen stellt noch kein verbindliches Angebot des Betreibers dar. Mit dem Absenden einer zahlungspflichtigen Onlinebuchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.
- Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des jeweiligen Standortbetreibers zustande. Eine bloße Zahlungsautorisierung oder automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sofern sie nicht zugleich ausdrücklich als Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
- Bei Buchungen vor Ort kommt der Vertrag durch Annahme der Buchung durch den Standortbetreiber zustande. Bei individuell angebotenen Veranstaltungen kommt der Vertrag nach Maßgabe des Angebots, insbesondere durch schriftliche Annahme oder gesonderte Auftragsbestätigung, zustande.
- Der Kunde hat die bei der Buchung abgefragten Angaben vollständig und richtig anzugeben und eine erreichbare E-Mail-Adresse zu verwenden. Er hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf offensichtliche Fehler zu prüfen und solche Fehler dem betreffenden Standort mitzuteilen.
- Buchende Personen müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Personen zwischen 14 und 17 Jahren dürfen eine Buchung nur mit vorheriger Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person vornehmen. Der Betreiber kann einen geeigneten Nachweis dieser Zustimmung verlangen. Die gesetzlichen Regeln über die Geschäftsfähigkeit Minderjähriger bleiben unberührt.
- Bucht eine Person für weitere Teilnehmer, ist sie – sofern nicht ausdrücklich eine andere Person als Vertragspartner benannt und vom Betreiber akzeptiert wurde – Vertragspartner für die gesamte Buchung. Sie hat den weiteren Teilnehmern diese AGB sowie die Teilnahme- und Sicherheitsregeln rechtzeitig zugänglich zu machen.
- Vertragssprache ist Deutsch. Die im Zeitpunkt der Buchung geltende Fassung der AGB wird vor Abschluss der Buchung elektronisch zugänglich gemacht und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Die wesentlichen Buchungsdaten werden in der Buchungsbestätigung übermittelt.
3. Leistungsumfang und Sessionarten
- Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Maßgeblich sind insbesondere Standort, Datum, Beginn, Spiel, Teilnehmerzahl, Sessionart und gegebenenfalls die ausdrücklich ausgewiesene reine Spielzeit.
- Die Gesamtdauer des Aufenthalts kann neben der reinen Spielzeit insbesondere Check-in, Sicherheitseinweisung, Auswahl und Anpassung der Ausrüstung sowie organisatorische Vor- und Nachbereitung umfassen. Nur eine ausdrücklich als reine Spielzeit bezeichnete Dauer ist als solche geschuldet.
- VR Escape Rooms werden als getrennte private Sessions durchgeführt. Mehrere Gruppen können gleichzeitig unterschiedliche Escape Rooms spielen, ohne zu einer gemeinsamen Gruppe zusammengelegt zu werden.
- Free-Roam-VR-Sessions sind grundsätzlich offene Sessions. Soweit nicht ausdrücklich eine private Session gebucht wurde, können freie Plätze bis zur vorgesehenen Höchstzahl von anderen Personen gebucht werden. Ein Anspruch darauf, ohne fremde Teilnehmer zu spielen, besteht nur bei ausdrücklich bestätigter privater Session.
- Das Spiel wird bei der ersten Buchung einer offenen Free-Roam-VR-Session verbindlich ausgewählt. Personen, die sich später zu dieser Session hinzubuchen, übernehmen das bereits ausgewählte Spiel und haben keinen Anspruch auf eine abweichende Spielauswahl.
- Sachlich erforderliche, geringfügige organisatorische Änderungen bleiben zulässig, sofern sie den Charakter und Wert der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Eine Änderung des verbindlich gebuchten Spiels oder eine sonstige wesentliche Leistungsänderung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde nicht zu und kann die gebuchte Leistung nicht erbracht werden, wird das dafür bezahlte Entgelt zurückerstattet.
4. Preise, Zahlung und Rückerstattungen
- Es gelten die im Zeitpunkt der Buchung angezeigten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger zwingend anzugebender Preisbestandteile.
- Die verfügbaren Zahlungsmittel werden im jeweiligen Buchungsprozess oder am Standort angezeigt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist das Entgelt mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.
- Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Hat der Kunde nach diesen AGB die Wahl zwischen Rückerstattung und Gutschrift, kann er stattdessen ausdrücklich eine Gutschrift verlangen. Erklärt er keine Wahl, erfolgt die Rückerstattung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.
- Bei Rückerstattungen oder Gutschriften wird höchstens der für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlte Betrag berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
5. Gesetzliches Rücktrittsrecht im Fernabsatz
- Bei Verträgen über Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz grundsätzlich kein gesetzliches vierzehntägiges Rücktrittsrecht. Dies betrifft insbesondere Buchungen für einen konkreten Spieltermin. Die freiwilligen Stornomöglichkeiten nach Abschnitt 6 bleiben davon unberührt.
- Für online erworbene Wertgutscheine, die nicht auf einen bestimmten Leistungstermin beschränkt sind, besteht grundsätzlich das gesetzliche Rücktrittsrecht. Einzelheiten, Fristen und Ausübung ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Ausnahmen und die gesetzlichen Folgen einer bereits erfolgten Einlösung bleiben unberührt.
6. Freiwillige Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
- Stornierungen können per E-Mail an die in Abschnitt 1 angeführte Supportadresse des gebuchten Standorts erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der nachweisbare Eingang der E-Mail beim Betreiber, unabhängig davon, wann sie vom Support gelesen oder bearbeitet wird.
- Eine Stornierung ist sowohl für die gesamte Buchung als auch für einzelne Tickets einer Buchung möglich.
- Bei Eingang der Stornierung mindestens 48 Stunden vor dem gebuchten Spielbeginn wird der für die stornierten Tickets tatsächlich bezahlte Betrag vollständig auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird stattdessen eine Gutschrift ausgestellt.
- Bei Eingang der Stornierung weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem gebuchten Spielbeginn wird der für die stornierten Tickets tatsächlich bezahlte Betrag vollständig als Gutschrift ausgestellt. Eine Rückzahlung auf das Zahlungsmittel ist in diesem Zeitraum im Rahmen der freiwilligen Stornoregelung nicht vorgesehen.
- Bei Eingang der Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem gebuchten Spielbeginn wird eine Gutschrift über den für die stornierten Tickets tatsächlich bezahlten Betrag abzüglich einer Stornogebühr von 15 Euro je storniertem Ticket ausgestellt. Die Gutschrift kann dadurch höchstens auf null Euro vermindert werden.
- Nach dem gebuchten Spielbeginn sowie bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch aus dieser freiwilligen Stornoregelung. Das gilt auch, wenn einzelne Teilnehmer einer Gruppenbuchung nicht erscheinen.
- Eine gewünschte Terminänderung gilt als Stornierung der bisherigen Buchung mit anschließender Neubuchung und unterliegt denselben Fristen, sofern der Betreiber nicht im Einzelfall ausdrücklich eine abweichende Umbuchung anbietet.
- Stornogutschriften werden für den Standort ausgestellt, an dem die stornierte Buchung bestanden hat. Sie sind übertragbar, miteinander kombinierbar und zunächst drei Jahre ab Ausstellung einlösbar. Ein bei Ablauf noch vorhandenes Guthaben wird auf Anfrage unentgeltlich verlängert, sofern der zugrunde liegende Anspruch noch nicht gesetzlich verjährt ist. Eine Barauszahlung erfolgt nicht, soweit kein gesetzlicher Rückzahlungsanspruch besteht.
7. Ankunft, Verspätung und Nichterscheinen
- Teilnehmer sollen mindestens 15 Minuten vor dem gebuchten Spielbeginn am Standort eintreffen, damit Check-in, Sicherheitseinweisung und Anlegen der Ausrüstung rechtzeitig durchgeführt werden können.
- Bei einer offenen Free-Roam-VR-Session beginnt die Sicherheitseinweisung pünktlich mit den anwesenden Teilnehmern. Wer erst erscheint, nachdem die Sicherheitseinweisung begonnen hat, kann wegen der festen Abläufe und aus Sicherheitsgründen nicht mehr an der Session teilnehmen. Eine Erstattung oder Gutschrift erfolgt in diesem Fall nicht.
- Bei einer privaten Session kann die Gruppe entscheiden, ohne die verspätete Person zu beginnen oder bis zu deren Eintreffen zu warten. Die vereinbarte Endzeit der Session bleibt unverändert; die Spielzeit verkürzt sich entsprechend. Für die dadurch entfallende Spielzeit erfolgt keine Erstattung oder Gutschrift.
- Verspätungen, die der Betreiber zu vertreten hat, fallen nicht unter die vorstehenden Regelungen.
8. Ausfälle, Störungen und Änderungen durch den Betreiber
- Kann eine Session vor Spielbeginn aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen nicht durchgeführt werden, wird das dafür tatsächlich bezahlte Entgelt vollständig zurückerstattet. Der Kunde kann stattdessen freiwillig einen Ersatztermin oder eine Gutschrift wählen.
- Fällt die Leistung während der ersten Hälfte der vorgesehenen reinen Spielzeit vollständig aus oder wird sie in diesem Zeitraum wesentlich beeinträchtigt und kann die Session nicht ordnungsgemäß fortgesetzt werden, wird das für die betroffene Leistung tatsächlich bezahlte Entgelt vollständig zurückerstattet. Der Kunde kann stattdessen freiwillig einen Ersatztermin oder eine Gutschrift wählen.
- Tritt eine Störung erst in der zweiten Hälfte, insbesondere kurz vor dem regulären Ende der Session auf, erhält der Kunde abhängig von Dauer und Schwere der Beeinträchtigung eine angemessene Gutschrift oder einen Rabattgutschein. Führt die Störung dennoch zu einer wesentlichen Entwertung der gesamten Leistung, erfolgt eine vollständige Rückerstattung.
- Zusätzliche Leistungen wie Getränke, weitergehende Rabattgutscheine oder andere Entgegenkommen können freiwillig aus Kulanz gewährt werden. Auf solche Kulanzleistungen besteht kein vertraglicher Anspruch.
- Wird eine Session aus einem vom Teilnehmer zu vertretenden Grund unterbrochen oder abgebrochen, insbesondere wegen eines erheblichen Verstoßes gegen Sicherheitsanweisungen oder Verhaltensregeln, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Teilnahme- und Sicherheitsvoraussetzungen
- Alle Teilnehmer müssen an der Sicherheitseinweisung teilnehmen und die Anweisungen der Mitarbeiter während des gesamten Aufenthalts befolgen. Die Ausrüstung darf nur bestimmungsgemäß und entsprechend der Einweisung verwendet werden.
- Für Free-Roam-VR muss eine selbstständige gehende Fortbewegung in dem für das konkrete Spiel erforderlichen Umfang möglich sein. Eine Teilnahme mit Rollstuhl oder bei eingeschränkter Mobilität wird auf vorherige Anfrage individuell geprüft. Bei VR Escape Rooms kann je nach Spiel und konkreter Ausgestaltung auch eine sitzende Teilnahme möglich sein.
- Die Bedienung der für das Spiel vorgesehenen Controller ist regelmäßig wesentlicher Bestandteil der Teilnahme. Ist eine solche Bedienung nicht möglich, kommt eine Teilnahme nur bei einzelnen geeigneten Spielen oder mit einer individuell abgestimmten Lösung in Betracht.
- Eine Einschränkung des Sehvermögens schließt die Teilnahme nicht grundsätzlich aus, wenn sich die betreffende Person auch außerhalb der virtuellen Realität sicher orientieren und bewegen kann. Eingeschränktes oder fehlendes Hörvermögen schließt die Teilnahme ebenfalls nicht grundsätzlich aus, kann aber abhängig vom Spiel die Wahrnehmung von Spielinhalten oder Anweisungen beeinträchtigen. Eine vorherige Kontaktaufnahme wird empfohlen, damit geeignete Anpassungen geprüft werden können.
- Es besteht keine feste allgemeine Mindestkörpergröße. Bei einer Körpergröße unter 1,20 Metern kann die sichere und technisch geeignete Teilnahme jedoch nicht garantiert werden. Eine vorherige Anfrage wird empfohlen. Stellt sich erst vor Ort heraus, dass eine sichere Teilnahme aus diesem Grund nicht möglich ist, wird für das betroffene Ticket eine Standortgutschrift ausgestellt.
- Personen unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln dürfen nicht teilnehmen. Gleiches gilt, wenn Medikamente oder ein sonstiger aktueller Zustand die sichere Teilnahme erkennbar beeinträchtigen. Wird die Teilnahme aus einem solchen vom Teilnehmer zu vertretenden Grund verweigert, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift.
- VR-Anwendungen können schnelle Bildwechsel, Lichtblitze, intensive audiovisuelle Reize und körperliche Bewegung umfassen. Personen mit Epilepsie oder anderen Anfallserkrankungen, schweren Herz- oder Kreislauferkrankungen, fortgeschrittener Schwangerschaft oder vergleichbaren gesundheitlichen Bedenken wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Der Betreiber nimmt keine medizinische Beurteilung vor.
- Teilnehmer müssen die Session unverzüglich unterbrechen und einen Mitarbeiter informieren, wenn Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, Orientierungsprobleme, Schmerzen oder Unwohlsein auftreten.
- Die Kleidung und das Schuhwerk müssen sichere Bewegung ermöglichen. Ungeeignetes Schuhwerk oder sonstige vermeidbare Gefahrenquellen können zur Verweigerung der Teilnahme führen, wenn keine sichere Abhilfe möglich ist.
- Der Betreiber prüft individuelle Teilnahmevoraussetzungen sachlich und anhand der konkreten Sicherheitsanforderungen. Pauschale Ausschlüsse allein wegen einer Behinderung erfolgen nicht. Sicherheitsbedingte technische Grenzen oder eine im Einzelfall nicht mögliche angemessene Anpassung können die Teilnahme dennoch ausschließen.
10. Minderjährige und Aufsicht
- Die bei den Spielen angegebenen Altersangaben sind grundsätzlich Empfehlungen zur inhaltlichen Eignung. Eine Unterschreitung setzt die Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person voraus. Technische oder sicherheitsbedingte Teilnahmevoraussetzungen können durch diese Zustimmung nicht außer Kraft gesetzt werden.
- Bei Teilnehmern unter zwölf Jahren muss eine volljährige Begleitperson am Spiel teilnehmen. Bei Teilnehmern im Alter von zwölf oder dreizehn Jahren muss eine volljährige Begleitperson während der gesamten Session am Standort anwesend sein. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ist die Teilnahme ohne Anwesenheit einer volljährigen Person möglich, sofern erforderliche Zustimmungen vorliegen.
- Die Zustimmung kann über die vom Betreiber bereitgestellte Einverständniserklärung nachgewiesen werden. Eine volljährige Begleitperson, die nicht selbst erziehungsberechtigt ist, darf die Erklärung nur abgeben, wenn sie hierzu von der erziehungsberechtigten Person ausdrücklich ermächtigt wurde.
- Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt im Warte- oder Geschäftsbereich zurückgelassen werden. Mitarbeiter des Betreibers übernehmen keine Kinderbetreuung. Kann deshalb eine gebuchte Person nicht teilnehmen, gelten die allgemeinen Stornierungs- und Nichterscheinensregeln.
11. Verhalten, Hausrecht und Abbruch
- Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass sie sich selbst, andere Personen, die Ausrüstung und die Räumlichkeiten nicht gefährden oder beschädigen. Insbesondere sind aggressive, belästigende oder grob störende Verhaltensweisen unzulässig.
- Das Mitnehmen von Speisen oder offenen Getränken in den Spielbereich sowie die Verwendung fremder oder nicht freigegebener Gegenstände während der Session ist untersagt, soweit der Betreiber nichts anderes erlaubt.
- Der Betreiber kann Personen bei einer konkreten Gefährdung, bei erheblicher Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB von der Teilnahme ausschließen oder eine laufende Session abbrechen. Soweit die betroffene Person den Grund schuldhaft verursacht hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift.
- Das Hausrecht des jeweiligen Standortbetreibers bleibt unberührt. Gesetzliche Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben ebenfalls unberührt.
12. Beschädigung von Ausrüstung und Räumlichkeiten
- Teilnehmer haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft an der Ausrüstung, den Räumlichkeiten oder sonstigem Eigentum des Betreibers oder Dritter verursachen.
- Schäden und Funktionsstörungen sind einem Mitarbeiter unverzüglich zu melden. Der Betreiber kann bei größeren Schäden die zur Abwicklung erforderlichen Informationen zur Haftpflichtversicherung des Schädigers anfordern. Das Bestehen oder die Deckungsentscheidung einer Versicherung ist keine Voraussetzung und keine Begrenzung der gesetzlichen Haftung.
13. Wertgutscheine
- Es werden ausschließlich Wertgutscheine ausgegeben. Aussteller und Schuldner des Gutscheins ist die auf dem Gutschein angeführte Standortgesellschaft. Der aufgedruckte oder elektronisch ausgewiesene Geldwert wird bei einer Buchung auf den jeweils aktuellen Preis der gewählten Leistung angerechnet.
- Wertgutscheine sind übertragbar, miteinander kombinierbar und teilweise einlösbar. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt erhalten. Eine Verzinsung findet nicht statt.
- Wertgutscheine gelten zunächst am darauf angeführten Standort. Eine Übertragung zwischen SCS und Donau Zentrum ist auf Anfrage möglich. Da hierfür eine technische Umschreibung erforderlich sein kann, muss der betreffende Standort vor der beabsichtigten Buchung kontaktiert werden.
- Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine wird keine gegenüber der gesetzlichen Verjährungsfrist verkürzte Gültigkeitsdauer vereinbart. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Jahre.
- Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens erfolgt nicht, soweit kein gesetzlicher Rückzahlungsanspruch besteht. Das gesetzliche Rücktrittsrecht bei online erworbenen Wertgutscheinen bleibt unberührt.
- Gutscheincodes sind wie Wertdokumente sorgfältig aufzubewahren. Bei Verlust oder vermuteter unbefugter Verwendung soll der Aussteller unverzüglich verständigt werden. Ein noch nicht eingelöster Code kann nach geeigneter Prüfung gesperrt und ersetzt werden. Ist ein Code bereits eingelöst worden, besteht ein Ersatzanspruch nur, wenn der Aussteller die unbefugte Einlösung zu vertreten hat oder zwingendes Recht dies vorsieht.
14. Aktionscodes und unentgeltliche Werbegutscheine
- Für Aktionscodes und unentgeltlich ausgegebene Werbegutscheine gelten ergänzend die bei der jeweiligen Aktion bekannt gegebenen Bedingungen, insbesondere Aktionszeitraum, teilnehmender Standort, erfasste Leistungen und allfällige Mindestbuchungswerte.
- Ein Aktionscode muss vor Abschluss der Buchung eingegeben werden und kann nicht nachträglich auf eine bereits abgeschlossene Buchung angewandt werden. Eine Kombination mehrerer Aktionen oder Codes ist nur möglich, wenn dies bei der Aktion ausdrücklich vorgesehen ist.
- Aktionscodes können nicht zum Erwerb von Wertgutscheinen verwendet und nicht in bar ausgezahlt werden, sofern in den jeweiligen Aktionsbedingungen nichts anderes angegeben ist.
- Bei Stornierung einer rabattierten Buchung richtet sich die Erstattung oder Gutschrift ausschließlich nach dem tatsächlich bezahlten Betrag. Ein verbrauchter Aktionscode lebt durch die Stornierung nur wieder auf, wenn dies in den Aktionsbedingungen vorgesehen ist oder der Betreiber dies ausdrücklich bestätigt.
- Der Betreiber kann eine noch nicht eingelöste Aktion für die Zukunft aus sachlichem Grund, insbesondere bei einem offensichtlichen Fehler, Missbrauch oder einer nicht vorhersehbaren technischen Störung, ändern oder beenden. Bereits wirksam abgeschlossene Buchungen bleiben davon unberührt.
15. Firmen-, Gruppen- und Sonderveranstaltungen
- Für Firmenveranstaltungen, geschlossene Gruppen, Turniere und sonstige Sonderveranstaltungen können in einem individuellen Angebot insbesondere Leistungsumfang, Teilnehmerzahl, Exklusivität, Preise, Anzahlungen, Zahlungsfristen, Stornobedingungen, Catering und organisatorische Anforderungen abweichend geregelt werden.
- Die Bestimmungen des individuellen Angebots oder der gesonderten Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Soweit dort keine besondere Regelung getroffen wurde, gelten ergänzend diese AGB.
- Der buchende Kunde hat die ihm mitgeteilten Teilnahme- und Sicherheitsinformationen rechtzeitig an sämtliche Teilnehmer weiterzugeben und vereinbarte Teilnehmerdaten oder organisatorische Angaben innerhalb der festgelegten Fristen bereitzustellen.
- Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben auch bei individuell vereinbarten Veranstaltungen unberührt, sofern der Kunde Verbraucher ist.
16. Gewährleistung und Haftung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Der jeweilige Standortbetreiber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
- Der Betreiber haftet nicht für Beeinträchtigungen oder Schäden, die ausschließlich dadurch verursacht wurden, dass ein Teilnehmer schuldhaft Sicherheitsanweisungen missachtet, die Ausrüstung entgegen der Einweisung verwendet oder eine erkennbare Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder vergleichbare Umstände verschweigt. Die gesetzlichen Regeln über Mitverschulden und Kausalität bleiben maßgeblich.
- Für mitgebrachte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Teilnehmer sollen persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen und angebotene Aufbewahrungsmöglichkeiten bestimmungsgemäß verwenden.
17. Beschwerden und Kontakt
- Anfragen, Stornierungen und Beschwerden sind an die in Abschnitt 1 angeführte E-Mail-Adresse des jeweiligen Standorts zu richten. Für eine rasche Bearbeitung sollen Buchungsnummer, Name, Termin und Standort angegeben werden.
- Die Standortbetreiber sind bemüht, Beschwerden unmittelbar und einvernehmlich zu lösen. Gesetzliche Rechte, insbesondere das Recht, Gerichte oder gesetzlich vorgesehene Schlichtungsstellen anzurufen, bleiben unberührt.
18. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Bei Verbrauchern berührt diese Rechtswahl nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, der ihnen ohne Rechtswahl zustehen würde.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des jeweiligen Standortbetreibers vereinbart.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag aufrecht, soweit er ohne die unwirksame Bestimmung fortbestehen kann. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Für eine Buchung gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen gelten nur für künftig abgeschlossene Verträge, sofern eine Änderung nicht ausdrücklich und wirksam mit dem Kunden vereinbart wurde.